Informationen für Reha-Einrichtungen

 

Die Informationen geben Anregungen für die Ausstellung des Entlassungsberichtes nach durchgeführter Rehabilitation, für die Reintegration der Rehabilitanden in das Erwerbsleben und die Einbeziehung der Angehörigen in die medizinische Rehabilitation.

Die Einführung des einheitlichen Formularsatzes im Entlassungsberichtsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfolgte im Januar 1997. Der Reha-Entlassungsbericht ermöglicht seither eine einheitliche Berichterstattung für alle Rentenversicherungsträger und hat sich als wesentliches Instrument der Qualitätssicherung erwiesen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen aktualisierte Dokumentationshilfen für die Erstellung der Entlassungsberichte zur Verfügung.

Zielsetzung der "Eckpunkte" ist die Beschreibung der Anforderungen an die Integration des Berufsbezuges in das Gesamtkonzept der medizinischen Rehabilitation. Der Aspekt der Reintegration ins Erwerbsleben soll sich nicht nur im diagnostischen und integrativ-therapeutischen Konzept der medizinischen Rehabilitation, sondern in allen Facetten des rehabilitativen Prozesses wiederfinden.

Angehörigen kommt im Rehabilitationsprozess eine besondere Bedeutung zu. Ihr Spektrum der Unterstützung reicht von der Übernahme pragmatischer Aufgaben wie Informationsbeschaffung und Alltagsorganisation bis hin zu emotionalem Beistand und Ermutigung. Angehörige sind an einer langfristigen Sicherung des Reha-Erfolgs beteiligt, indem sie zum Transfer der in der Rehabilitation gewonnenen Erfahrungen und Kenntnissen in den Alltag beitragen. Um Angehörige besser in den Rehabilitationsprozess einzubeziehen, ergeben sich daher Aktionsfelder für Forschungseinrichtungen und Fachgesellschaften, für Rehabilitationsträger und vor allem für die ambulanten und stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)